Häufig gestellte Fragen
Wie viele Anteile dürfen mit der neuen Obergrenze maximal gezeichnet werden?
Es dürfen maximal 100 Anteile pro Person gezeichnet werden.
Wie erwerbe ich weitere Anteile?
Um weitere Anteile zu erwerben, ist es nötig, den obigen Antrag für den Erwerb weiterer Anteile herunterzuladen und auszufüllen. Sie können diesen Antrag allerdings auch vor Ort in unserer Zentrale erhalten. In jedem Fall ist ein persönliches Erscheinen in der Zentrale notwendig, um den ausgefüllten Antrag abzugeben.
Ist eine Dividende von 4 % garantiert?
Nein, aber in den vergangenen Jahren haben wir kontinuierlich eine Dividende von 4 % ausgezahlt.
Können die Mitgliedschaft bzw. die Genossenschaftsanteile gekündigt werden?
Ja. Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende (also spätestens dem 30.09.) gekündigt werden. Die Auszahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens (AGH) erfolgt nach der Vertreterversammlung im darauffolgenden Jahr, spätestens bis zum 30.06.
Beispiel (Datum willkürlich gewählt):
Kündigung: 15.07.2017
Wirksam zum 31.12.2017
Vertreterversammlung: 05.05.2018
Auszahlung: 20.05.2018
Was geschieht im Todesfall mit den erworbenen Anteilen?
Auch diese Antwort können Sie auf unseren FAQ unter www.heimkehr-hannover.de/haufig-gestellte-fragen finden.