Gemeinsam sind wir stark

Erfolgsmodell Genossenschaft

Wir sind, wie alle Wohnungsgenossenschaften, keine gewöhnliche Vermieterin. Wir spekulieren nicht auf maximale Rendite, sondern orientieren uns an den Kosten und engagieren uns für unsere Mitglieder genauso wie für unser gesamtes Umfeld, für Hannover. Nicht den unternehmerischen Erfolg stellen wir in den Mittelpunkt, sondern die Menschen – denn eine Genossenschaft lebt vom Mitmachen. 

Der Grundgedanke hinter allen Genossenschaften ist der Gleiche: Was jemand alleine nicht schafft, das erreichen viele gemeinsam. Genau deshalb wird jede einzelne Mieterin und jeder einzelne Mieter direkt zum Mitglied der Genossenschaft und hat das Recht sich einzubringen: Die Vertreterwahl ist ein demokratischer Prozess, in dem Mitglieder entweder als Kandidatin und Kandidat oder als Wählerin und Wähler agieren können. Die Vertreterinnen und Vertreter wählen dann wiederum den Aufsichtsrat. Mitglieder der Genossenschaft haben also stets die Möglichkeit, aktiv mitzuwirken.

 

 

Mitgliedschaft

Für den Beitritt in unsere Genossenschaft sind mindestens zwei Pflichtanteile zu zeichnen. Ein Pflichtanteil beträgt 250 Euro. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises zur Legitimation erforderlich. Zur Eröffnung eines Sparkontos genügen diese Pflichtanteile, bei Vermietung von Wohnraum kommen je nach Größe und Zimmerzahl der Wohnung weitere Anteile hinzu.

Die Anteile müssen vor Abschluss eines Mietvertrages gezeichnet sein und aus Mitteln der Interessentin bzw. dem Interessenten stammen.

Das Genossenschaftsmodell

Die zwei wichtigsten Organe – Vertreterversammlung

Vertreterinnen und Vertreter sind das Bindeglied zwischen Mitgliedern, Aufsichtsrat und Vorstand. Die Vertreterversammlung besteht zurzeit aus 67 Mitgliedern, verteilt auf 5 Wahlbezirke. Zusätzlich gibt es für jeden Wahlbezirk Ersatzvertreter. 

Ihr Amt üben sie im Gesamtinteresse der Genossenschaft aus. In den regelmäßigen Zusammenkünften hat jede Vertreterin und jeder Vertreter ein Rede-, Antrags-, Vorschlags- sowie Auskunfts- und Stimmrecht. Sie entscheiden gemeinsam über Satzungsänderungen, wählen den Aufsichtsrat und kontrollieren, ob der Aufsichtsrat und der Vorstand die Genossenschaft im Sinne der Mitglieder lenken. Die Vertreterversammlung wird alle fünf Jahre neu gewählt – die letzte Wahl fand am 24. März 2021 statt. Die Heimkehr ist dankbar für alle Wahlberechtigen Mitglieder, die sich als Vertrter oder Vertreterin ehrenamtlich engagieren und bei den Mitgliedern, die sich aktiv an der Wahl beteiligt haben. Die nächste Wahl findet im Jahr 2026 statt. Bei Interesse lassen wir Ihnen gerne entsprechendes Informationsmaterial zukommen.

Wahlbezirk 1
Marcus-Michael Achnitz, Felix Bichelmeier, Gabriele Böhm, Rüdiger Braune, Markus Büchle, Michaela Gubert, René Reith-Schäfer, Jörg Stucke, Michi René Thies, Petra Wanckel

Wahlbezirk 2
Dagmar Albe, Kirsten Brügge, Jannis Davids, Arnd Diekmann, Gudrun Elle, Wolfram Fette, Rainer Fullmann, Jens Karstens, Michael Kmoch, Rita Lepczynski, Nicole Priefler, Moritz Schwengber, Helma Tatge, Akoli Tonyi

Wahlbezirk 3
Simon Beschoten, Volker Brehm, Michael Brigant, Cornelia Fieber, Karola Fraenkel-Schulze, Ralph Gureck, Haithem Hannachi, Felix Lantsch, Anna Lopopolo, Eva-Maria Preuß, Margot Rischmüller, Malte Rosenboom, Hannelore Stricks, Monika Kuhlmann, Fabian Struck, Benjamin Wagner, Stefan Wulff. Martina Zinn, Rainer Zinn

Wahlbezirk 4
Sophia Adler, Achim Aring, Thomas Dyszack, Karsten Pflücke, Kirsten Henning, Gabriele Henschel, Reinhold Henschel, Maximilian Holz, Sina Lindenberg, Madeleine Müller, Katharina Scholz, Ute Rank, Marius Steinke, Dr. Christoph von Zastrow, Dr. Johannes von Zastrow

Wahlbezirk 5
Rainer Abel-Lemke, Andreas Bark, Lars Graf, Bernd Hilmer, Regina Ingelmann, Kirstin Kaiser, Volker Kind, Klaus Köwing, Thomas Kurek, Andreas Wundram, Nico Marienhagen, Bianca Moldenhauer, Heinz Schulze

Aufsichtsrat

Der von der Vertreterversammlung gewählte Aufsichtsrat besteht aus mindestens drei Mitgliedern und wählt aus seiner Mitte einen Aufsichtsratsvorsitzenden. 

Im Interesse der Mitglieder berät und beaufsichtigt der Aufsichtsrat den Vorstand. Außerdem vertritt er die Genossenschaft gegenüber den Vorstandsmitgliedern gerichtlich und außergerichtlich und prüft den Jahresabschluss, den Lagebericht und den Vorschlag zur Verwendung des Jahresfehlbetrags. Über das Ergebnis der Prüfung hat der Aufsichtsrat vor Feststellung des Jahresabschlusses ebenfalls zu berichten. Aufsichtsrat und Vorstand arbeiten eng zusammen – im Interesse der Mitglieder und zum Wohl der Genossenschaft. 

Auf dem Foto: Johann Aden, Karsten Pflücke, Elke Büchle, Monika Kuhlmann, Sabine Rau, Katharina Scholz, Vera Buschmann, Rafael Jagelle, Andreas Wundram

Wie werde ich Mitglied der Heimkehr?

Für den Beitritt in unsere Genossenschaft sind mindestens zwei Pflichtanteile zu zeichnen. Ein Pflichtanteil beträgt 250 Euro. Außerdem ist eine Kopie des Personalausweises zur Legitimation erforderlich. Zur Eröffnung eines Sparkontos genügen diese Pflichtanteile, bei Vermietung von Wohnraum kommen je nach Größe und Zimmerzahl der Wohnung weitere Anteile hinzu.

Die Anteile müssen vor Abschluss eines Mietvertrages gezeichnet sein und aus Mitteln der Interessentin bzw. dem Interessenten stammen.

Verlässlich und verantwortungsvoll vermieten

Gemeinsam mit rund 180 weiteren Wohnungsunternehmen ist die Heimkehr Mitglied im Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Niedersachsen und Bremen e.V., kurz vdw Niedersachsen Bremen. Für den vdw und seine Mitglieder steht der Mensch im Vordergrund – alle Bemühungen zielen auf ein sozial verträgliches sowie verantwortungsvolles Vermieten und einen modernen sowie bezahlbaren Wohnraum ab.

Kontakt

0511 98096-0

service@heimkehr-hannover.de

Adresse

Heimkehr
Wohnungsgenossenschaft eG
Hildesheimer Str. 89
30169 Hannover

Öffnungszeiten

Montag 08 – 16 Uhr
Dienstag 08 – 18 Uhr
Mittwoch 08 – 14 Uhr
Donnerstag 08 – 17 Uhr
Freitag 08 – 13 Uhr

Kassenstunden Sparabteilung

Mo. – Fr. 09 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 18 Uhr
Donnerstag 14 – 17 Uhr
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