Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen, wir die Antworten!

An dieser Stelle haben wir einige der am häufigsten gestellten Fragen direkt für Sie beantwortet. 
Sollten Sie Ihre Antwort nicht finden, zögern Sie nicht und nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.

Heizkosten

Erstellt: 20.09.2022, letztes Update: 31.08.2023

Wo kann ich meinen Gasverbrauch im letzten Jahr sehen?
Sofern Ihre Heizkosten über die Heimkehr abgerechnet werden (also nicht, wenn Sie über eine Gas-Etagenheizung verfügen), finden Sie Ihren Gasverbrauch im letzten Jahr in Ihrer Betriebskostenabrechnung. Dort sehen Sie Ihren Verbrauch entweder direkt in Kilowattstunden oder Sie sehen Ihren Verbrauch in sogenannten „Einheiten“. Aus diesen Einheiten können Sie Ihren Verbrauch in kWh näherungsweise berechnen. Eine Anleitung dazu finden Sie in diesem Dokument: 

Für den jeweils letzten Monat sehen Sie Ihren Verbrauch in kWh auch im Kundenportal unter „Verbräuche“. Sollten Sie noch keinen Zugang zum Kundenportal haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an 0511 98096-0 oder per E-Mail an service@heimkehr-hannover.de.

Bitte beachten Sie jedoch, dass sich von Ihrem individuellen Verbrauch nicht direkt auf Ihre Heizkosten schließen lässt. Nur ein Teil der Heizkosten (i.d.R. 50% oder 70%) wird nach individuellem Verbrauch verteilt. Warum das so ist, erklärt die folgende Frage.

Ich heize sehr sparsam. Die Heizkosten werden aber nur zum Teil nach Verbrauch abgerechnet, der Rest wird über die Wohnfläche an alle Mieterinnen und Mieter verteilt. Das finde ich ungerecht! Warum ist das so?
Laut Heizkostenverordnung (HKVO) dürfen die Kosten für Heizung und Warmwasser nicht ausschließlich nach individuellem Verbrauch – das heißt nach den Verbrauchsanzeigen der Mess- und Erfassungsgeräte – unter den Bewohnerinnen und Bewohnern verteilt werden. Es gibt immer auch Grundkosten, die nach einem festen Maßstab aufzuteilen sind. In der Regel wird dafür die Wohn- oder Nutzfläche der einzelnen Wohnungen in Quadratmetern verwendet. Die Grundkosten enthalten z. B. Fixkosten des Heizungsbetriebs und Wärmeverluste der Anlage, die nicht nach Verbrauch abgerechnet werden sollten. Dazu kommen Ausgleiche für lagebedingte Nachteile und Wärmeübergange zwischen Wohnungen als weitere Argumente für Grundkosten.
Sehr anschaulich erklärt wird das Thema Verteilerschlüssel in der Heizkostenabrechnung auf der Homepage unseres Messdienstleisters Minol.

In unserem Haus werden die Wohnungen noch mit Gas-Etagenheizungen beheizt. Wann wird unsere Heizungsanlage zentralisiert?
Wir arbeiten daran, nach und nach in allen unseren Gebäuden auf Zentralheizungen umzustellen.

In einigen wenigen Gebäuden wäre eine Zentralisierung derzeit nicht wirtschaftlich, da es sich um zu wenige Wohnungen handelt, die angebunden werden könnten. Für diese Fälle suchen wir aktuell nach anderen geeigneten Alternativen.

Die Heimkehr hat meine Heizkostenvorauszahlung zum 1.1.2023 erhöht. Kann ich damit sicher sein, dass ich in den Jahren 2023 und 2024 keine Nachzahlung leisten muss?
Nein, diese Sicherheit haben Sie leider nicht. Auch im Jahr 2022 sind die Heizkosten bereits stark angestiegen. Ihre Heizkostenvorauszahlung im Jahr 2022 basierte jedoch – sofern Sie nicht, wie von uns empfohlen, selbstständig eine Erhöhung Ihrer Vorauszahlung vorgenommen haben – noch auf der Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2021. Ihre Betriebskostenabrechnung für das laufende Jahr erhalten Sie immer erst im nächsten Jahr. Dann werden Vorauszahlungen und tatsächlich entstandene Kosten gegenübergestellt. Wir gehen davon aus, dass es in vielen Fällen zu Nachzahlungen bei den Heizkosten für das Jahr 2022 kommen wird.

Auch für das Jahr 2023 kann es (im Jahr 2024) trotz der höheren Vorauszahlungen ab 1.1.2023 durchaus zu Nachzahlungen kommen, wenn z.B. Ihr individueller Verbrauch oder der Gesamtverbrauch der Liegenschaft abweicht (z.B. aufgrund eines besonders harten Winters), sich die Brennstoffkosten im Jahr 2023 anders entwickeln als durch uns angenommen, die Heiznebenkosten stärker ansteigen als von uns angenommen oder von politischer Seite Entscheidungen getroffen werden, die wir heute noch nicht absehen können. Ein Beispiel ist die aktuell diskutierte Preisbremse für Heizöl. Wir bemühen uns jedoch, die FAQs aktuell zu halten und alle Entwicklungen so transparent wie möglich zu kommunizieren.

Gibt es Pläne der Heimkehr, die Temperatur in den Wohnungen zu reduzieren oder Warmwasser nur noch stundenweise zur Verfügung zu stellen?
Grundsätzlich sind die Heizungsanlagen der Heimkehr so energiesparend wie möglich eingestellt und werden regelmäßig überprüft und gewartet. Dies war auch schon vor der Energiekrise der Fall. Aktuell hat die Heimkehr keine konkreten Pläne zur zentralen Senkung der Raumtemperaturen oder zur Begrenzung der Verfügbarkeit von Warmwasser. Wir beobachten die Entwicklung am Energiemarkt aber sehr genau, um bei Bedarf jederzeit handlungsfähig zu sein.

Was passiert, wenn ich die hohen Energiekosten im nächsten Jahr nicht aufbringen kann? Verliere ich dann meine Wohnung?
Sollten Sie aufgrund der zu erwartenden höheren Belastungen in Schwierigkeiten geraten, melden Sie sich bitte bei uns. Bereits während der Coronakrise haben wir unseren Mieterinnen und Mietern beispielsweise angeboten, die Mietzahlung zu stunden. Sicher werden wir auch in Ihrem individuellen Fall eine Lösung finden.
Möglicherweise haben Sie sogar Anspruch auf Wohngeld. Die wichtigsten Informationen und Ansprechpartner dazu finden Sie auf der Homepage des Fachbereichs Soziales der Landeshauptstadt Hannover. (Link zur Homepage der Landeshauptstadt Hannover)

Soll ich besser gar nicht mehr heizen, um Kosten zu sparen?
Nein, einen vollständigen Verzicht darauf, Ihre Wohnung zu beheizen, empfehlen wir Ihnen auf keinen Fall. Zimmer, die nie richtig beheizt werden und ständig zu kalt sind, können von Schimmel befallen werden. Feuchtigkeit kondensiert nämlich an kalten Wänden. Die optimale Raumtemperatur liegt für Wohnräume bei 20 bis 21 Grad und in Schlafzimmern bei 16 bis 18 Grad. Auch auf das Lüften sollten Sie keinesfalls verzichten, um Heizkosten zu sparen. Kurzes Stoßlüften (am besten Querlüften) hilft, die feuchte Luft schnell nach draußen zu befördern und verhindert, dass die Räume dabei zu stark auskühlen. Dauerlüften bei gekippten Fenstern sollte dagegen tabu sein.

Hat die Heimkehr Tipps für mich, wie ich meinen Heizenergieverbrauch reduzieren kann, ohne dass die Gefahr der Schimmelbildung entsteht?
Einen kleinen Leitfaden zum richtigen Heizen und Lüften können sie hier herunterladen:

Auch im Internet finden Sie zahlreiche nützliche Informationen zu diesem Thema. Sehr empfehlenswert ist z.B die Seite des BMUV.
Auch viele Versorger haben gute Tipps, z.B. enercity oder die Stadtwerke Garbsen.

Ganz explizit möchten wir Sie an dieser Stelle auf die Energiesparkampagne des BMWK unter www.energiewechsel.de hinweisen.

Warum installiert die Heimkehr weiterhin Heizungsanlagen mit Gas als Energieträger? Mit Gas heizen ist doch absolut nicht mehr zeitgemäß!
Bei der Heimkehr bauen wir bereits seit 2006 bei allen unseren Heizungszentralisierungsprojekten ergänzend einen erneuerbaren Energieträger, in der Regel eine Luftwärmepumpe, ein. Außerdem treffen wir bereits alle schon möglichen Vorkehrungen, um – sobald es die Technik dazu gibt – komplett auf andere, CO2-arme oder sogar CO2-neutrale Heizungstechnologien umzustellen.
Durch die bisherigen Zentralisierungen ist es uns in den vergangenen Jahren gelungen, den Energieverbrauch der an die Heizungszentralen angeschlossenen Gebäude im Schnitt um 40% zu verringern.
10-12% der Heizenergie des Wohnungsbestands der Heimkehr wird bereits heute durch erneuerbare Energieträger (in der Regel Luft-Wärmepumpen) abgedeckt. Wenn wir diesen Anteil erhöhen bzw. auf den Einsatz von Gas vollständig verzichten wollten, gelänge das mit der derzeitigen Technik nur durch einen sehr hohen Einsatz von Strom. Dadurch würde aber der Betrieb sehr ineffizient und die Heizkosten würden auf ein Vielfaches steigen. Zudem wäre – von den Kosten abgesehen – eine solche Lösung auch nur dann klimafreundlicher, wenn der verwendete Strom ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnen würde. Vollkommen klimaneutral – ganz ohne fossile Energieträger – lassen sich der Praxiserfahrung nach zum heutigen Zeitpunkt nur wenige Gebäude wirtschaftlich beheizen.
Selbstverständlich arbeiten wir insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen weltpolitischen Lage an Lösungen, wie wir den Anteil fossiler Energieträger an der Wärmeerzeugung weiter reduzieren und den Anteil erneuerbarer Energieträger ausbauen können. Unser Ziel ist es, dass unser Wohnungsbestand bis 2045 klimaneutral wird. Wie wir dort hinkommen, wollen wir in den nächsten Monaten in unserer Klimastrategie erarbeiten.




Mitgliedschaft

Wer kann bei der Heimkehr Mitglied werden?
Jeder, der unser Leistungsangebot in Form eines Dauernutzungsvertrages oder unserer Sparprodukte in Anspruch nimmt.

Kann ich bei der Heimkehr Mitglied werden nur um die Dividende zu bekommen?
Die Eröffnung einer Mitgliedschaft und den damit verbundenen Erwerb von Geschäftsanteilen für den ausschließlichen Zweck des Erhalts der Dividende entspricht nicht unserer Geschäftspolitik und wird daher nicht angeboten.

Ich möchte bei Ihnen Mitglied werden, weil ich irgendwann eine Wohnung der Heimkehr mieten möchte und somit meine Chancen bei der Wohnungsvergabe steigern möchte. Ist das möglich?
Die Heimkehr hat den Auftrag und die Verantwortung ihre Mitglieder mit Wohnraum zu versorgen. Die derzeitige Lage auf dem Wohnungsmarkt ist aus Mietersicht ziemlich angespannt und viele Genossenschaftsmitglieder befinden sich aktuell auf der Wohnungssuche. Um unserem satzungsgemäßen Auftrag nachzukommen, darf kein Ungleichgewicht zwischen verfügbaren Wohnungen und wohnungssuchenden Mitgliedern entstehen. Daher ist die Eröffnung der Mitgliedschaft zu diesem Zweck nicht möglich.

Ich bin Mitglied bei der Heimkehr und möchte meinem Enkel Geschäftsanteile schenken. Geht das?
Ja, das ist möglich. Mitglieder der Heimkehr können ihren Enkeln oder Kindern zwei Pflichtanteile à 250,00€ kaufen oder übertragen. Bei Minderjährigen ist dazu die Unterschrift der Erziehungsberechtigen auf der Beitrittserklärung erforderlich.

Diese Regelung gilt nicht für weitere Familienangehörige wie Geschwister, Nichten oder Neffen etc.

Ich möchte Mitglied werden, wohne aber nicht in Hannover. Können Sie mir die Beitrittsunterlagen auf dem Postwege zukommen lassen?
Wir sind eine regional tätige Genossenschaft. Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist das persönliche Erscheinen in unserer Geschäftsstelle bzw. in den jeweiligen Servicepunkten zwingend erforderlich.

Ich bin bereits Mitglied und möchte weitere Geschäftsanteile kaufen. Ist das möglich?
Weitere Geschäftsanteile können derzeit nicht gezeichnet werden. Dies ist nur bei der Anmietung von Wohnraum und den dazu gemäß unserer Satzung erforderlichen Pflicht-Geschäftsanteilen möglich.

Ich habe einen Antrag auf Wohnungsbauprämie bekommen. Was mache ich damit?
Der Staat gewährt eine einmalige Wohnungsbauprämie in Höhe von 10 % auf die von Ihnen eingezahlten Anteile. Gefördert werden maximal 700,00€ (für Ledige) bzw. 1.400,00 € (für Verheiratete). Die Prämie darf nicht bereits durch andere Sparformen wie z. B. Bausparverträge verbraucht sein. Zu beachten sind die Einkommensgrenzen: das zu versteuernde Einkommen darf bei Ledigen 35.000,00 €, bei Verheirateten 70.000,00 € nicht übersteigen. Die gewährte Wohnungsbauprämie kann zur Zeichnung eines weiteren Anteils verwendet werden.

Wann bekomme ich meine Anteile zurück, wenn ich die Mitgliedschaft kündige?
Die Mitgliedschaft kann schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten jeweils zum Jahresende (also spätestens dem 30.09.) gekündigt werden. Die Auszahlung des sogenannten Auseinandersetzungsguthabens (AGH) erfolgt nach der Vertreterversammlung im darauffolgenden Jahr, spätestens bis zum 30.06.

Beispiel (Datum willkürlich gewählt):
Kündigung: 15.07.2017
Wirksam zum 31.12.2017
Vertreterversammlung: 05.05.2018
Auszahlung: 20.05.2018

 

Sparen

Wer kann die Sparprodukte der Heimkehr nutzen?
Jede und jeder, die/der Mitglied bei der Heimkehr ist, kann die Produkte der Sparabteilung nutzen.

Kann ich bei der Heimkehr auch nur Sparerin bzw. Sparer werden, ohne eine Wohnung zu mieten?
Ja, die Eröffnung eines Sparkontos ist unabhängig vom Abschluss eines Dauernutzungsvertrages.

Wie kann ich meinen Sparvertrag auflösen?
Lassen Sie uns einfach Ihr Sparbuch mit Angabe Ihrer Bankverbindung und ihrer Unterschrift zukommen.

Wie sieht das Sparbuch aus?
Sparbücher und Sparurkunden werden bei der Heimkehr als Loseblatt-Sammlungen geführt. Ihr Sparbuchhefter stellt deshalb mit allen Auszügen zusammen das Sparbuch oder die Sparurkunde dar. 

Ich möchte einen Sparvertrag abschließen, wohne aber nicht in Hannover. Können Sie mir die Unterlagen auf dem Postwege oder online zukommen lassen?
Nein, wir sind eine regional tätige Genossenschaft. Für den Abschluss eines Sparvertrages ist das persönliche Erscheinen in unserer Sparabteilung zwingend erforderlich.

Welche Unterlagen brauche ich zum Abschluss eines Sparvertrages?
Für den Sparvertrag benötigen wir für die gesetzlich vorgeschriebene Legitimation Ihren gültigen Personalausweis und Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer. Bei Minderjährigen neben der Steuer-ID die Geburtsurkunde sowie die Legitimation beider Erziehungsberechtigter und deren 11-stellige Steuer-ID.

Was muss ich bei einem Freistellungsauftrag beachten?
Das Freistellungsvolumen von 1000 € (für Ledige) oder 2000 € (für Verheiratete) kann auf alle Banken, bei denen Zinserträge anfallen, aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge zusammen nicht mehr als 1000 € oder 2000 € beträgt. Die Aufteilung kann frei gewählt werden. Nur von dem Teil der Zinsen und Dividenden, der den Freistellungsauftrag übersteigt, wird automatisch Abgeltungs-Steuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Bitte immer alle Angaben wie persönliche Daten oder die Höhe der Freistellung angeben – und ganz wichtig: Steuer-ID und Unterschrift!

 

Mieterhöhungen

Was ist der Mietpreiskodex?
Der Mietpreiskodex ist ein Regularium, nach dem die Heimkehr eG Mieterhöhungen ausspricht.

Warum wird meine Miete erhöht?
Eine Mieterhöhung kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen. Eine allgemeine Mieterhöhung nach § 558 BGB erfolgt aufgrund eines veränderten Preisniveaus. Aber auch nach einer Modernisierung kann die Miete gem. § 559 BGB erhöht werden. Mieterhöhungen sind nötig, erfolgen allerdings für unsere Mieterinnen und Mieter nur in einem sozialverantwortbaren Maße und bleiben immer unterhalb der gesetzlichen Möglichkeiten. Die Heimkehr erhöht die Mieten i.d.R. nur, um den steigenden Kosten zu begegnen und um in den eigenen oder neuen Wohnraum zu investieren.

Wann darf eine allgemeine Mieterhöhung nach § 558 BGB erfolgen?
Nach dem Gesetz darf frühestens 15 Monate nach Einzug oder nach der letzten Mieterhöhung die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete angehoben werden. Heimkehr-Bonus: Bei der Heimkehr wird bei einem neu abgeschlossenen Dauernutzungsvertrag frühestens nach 36 Monaten die erste Mieterhöhung ausgesprochen.

Gibt es bei der allgemeinen Mieterhöhung eine Begrenzung?
Ja, laut Gesetz darf die Miete innerhalb von 36 Monaten um maximal 20 Prozent (Kappungsgrenze) erhöht werden. Durch eine Verordnung der Stadt Hannover in der aktuell die sog. „Mietpreisbremse“ gilt, ist eine Kappungsgrenze von 15 Prozent einzuhalten. Heimkehr-Bonus: Die Miete wird um maximal 10 % innerhalb von 36 Monaten erhöht.

Wonach wird die allgemeine Mieterhöhung berechnet?
Grundlage für eine allgemeine Mieterhöhung ist der qualifizierte Mietspiegel der Landeshauptstadt Hannover. Heimkehr-Bonus: Wir ziehen vom aktuellen Mietspiegelwert immer noch min. 0,20 € ab.

Muss ich einer allgemeinen Mieterhöhung zustimmen?
Ja, die allgemeine Mieterhöhung bedarf Ihrer Zustimmung als Mieterin bzw. Mieter. Daher werden Sie im Mieterhö-hungsschreiben gebeten, die Zustimmung abzugeben. Stimmen Sie einer rechtmäßigen Mieterhöhung nicht zu, sieht der Gesetzgeber eine Klage auf Zustimmung durch die Vermieterin bzw. den Vermieter vor. Soweit muss es aber nicht kommen. Sollten Sie Gründe gegen eine Zustimmung haben, kontaktieren Sie uns und nen-nen uns diese. Wir prüfen Ihren Fall gerne.

Habe ich bei Erhalt einer allgemeinen Mieterhöhung ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, das Mietverhältnis kann bis zum Ablauf des zweiten Monats nach Zugang des Erhöhungsschreibens gekündigt werden. Die Kündigung wird dann zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Z.B.: Eingang am 10.05. Ende des Mietvertrags am 30.09. In der Regel kann der Mietvertrag aber durch Einhaltung der gesetzlichen Frist von drei Monaten schneller beendet werden.

Wie hoch ist eine Mieterhöhung gemäß §§559 ff. BGB nach von der Heimkehr veranlassten Modernisierung?
Laut Gesetz kann die Miete jährlich um 8 % der für die Wohnung aufgewendeten Modernisierungskosten erhöht werden. Heimkehr-Bonus: Die jährliche Miete wird um maximal 6 % der für die Wohnung aufgewendeten Kosten erhöht.

Wann muss die Modernisierung angekündigt werden?
Der Modernisierungsmaßnahme muss spätestens drei Monate vor Baubeginn angekündigt werden, wenn Sie mit einer späteren Mieterhöhung verbunden ist.

Muss ich der Mieterhöhung nach einer Modernisierung zustimmen?
Anders als bei der allgemeinen Mieterhöhung müssen Sie der Mieterhöhung in diesem Fall nicht schriftlich zustimmen. Grundsätzlich hat die Mieterin bzw. der Mieter die Modernisierungsmaßnahme, außer in bestimmten Härtefällen, zu dulden. Eine persönliche Härte liegt dann vor, wenn eine schwere Krankheit, eine Invalidität oder ein hohes Alter der Mieterin bzw. des Mieters vorliegt.

Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Mieterhöhung wegen Modernisierung?
Ja, sogar gleich zweimal. Einmal nach Erhalt der Ankündigung der Modernisierungsmaßnahme und einmal nach Erhalt der Mieterhöhung nach der durchgeführten Modernisierungsmaßnahme. Die Fristen sind hier unterschiedlich. Lassen Sie sich dazu gerne von uns beraten.

Kann kurz nach einer allgemeinen Mieterhöhung eine Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahme erfolgen?
Ja, das ist im Prinzip möglich. Beide Mieterhöhungsarten haben im Grundsatz nichts miteinander zu tun. Heimkehr-Bonus: Der Abstand zwischen einer allgemeinen Mieterhöhung und einer Mieterhöhung nach von der Heimkehr veranlassten Modernisierungsmaßnahmen beträgt bei uns mindestens 12 Monate. Damit sind Sie vor einer „doppelten Mieterhöhung” sicher.

Gartenarbeit

Wie lange blüht denn eine Blumenwiese eigentlich?
6-8 Wochen

Warum sieht die Blumenwiese nicht das ganze Jahr schön aus?
Da die Blumen eine einjährige Regenerationsphase benötigen, in der die Blumen gemäht und der Schnitt für die Selbstaussaat liegen gelassen wird.

Warum wird das Laub an einigen Stellen in unseren Beständen liegen gelassen?
Weil durch die Humusbildung das Bodenleben und die Nährstoffe für die Pflanzen nachhaltig verbessert werden.

Wann wird wo der Baum von „Mein Haus, unser Baum“ gepflanzt? Warum nicht bei uns im Garten?
Wir pflanzen jährlich 50 Bäume und dabei jeweils einen pro Objekt, bis wir für 500 Bäume gepflanzt haben. Nicht in jedem Garten ist es aufgrund von baulichen Gegebenheiten möglich einen Baum zu pflanzen. In diesem Jahr werden wir uns maßgeblich mit der Pflanzung in Vahrenwald beschäftigen.

Wieso werden nicht mehr Obstbäume bzw. Obstgärten angepflanzt / angelegt?
Weil die Obstbäume nicht genutzt werden und somit zu viel Fallobst Ungeziefer anlockt.

Kundenportal

Wo finde ich das Kundenportal?
Das Kundenportal finden Sie auf heimkehr-hannover.de. Klicken Sie in der Navigationsleiste oben rechts auf „Meine Heimkehr“, um direkt zum Kundenportal zu gelangen.

Welche Vorteile bringt das Kundenportal mit sich?
Das Kundenportal „Meine Heimkehr“ ermöglicht die digitale Verwaltung sämtlicher Verträge (Sparvertrag, Mietvertrag, Mitgliedsvertrag). Außerdem können Sie Ihre persönlichen Daten einsehen und ändern, Schadensmeldungen aufgeben und Abrechnungen verwalten. In Ihrem persönlichen Bereich finden Sie außerdem Ihre zugeordneten Ansprechpartnerinnen und -partner. So wird die Kommunikation zwischen der Heimkehr und ihren Kundinnen und Kunden wesentlich schneller. Das Kundenportal wird durchgängig um vorteilhafte Funktionen erweitert.

Wie registriere ich mich im Kundenportal?
Sollten Sie noch keinen Zugang erhalten haben, wenden Sie sich bitte telefonisch an 0511 98096-0 oder per E-Mail an service@heimkehr-hannover.de

Sind meine Daten sicher?
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung des Kundenportals ist uns ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Weitere Informationen finden Sie unter heimkehr-hannover.de/datenschutz

 

Vertreterwahl

Was ist die Vertreterversammlung?
Die Vertreterversammlung ist das höchste Organ unserer Genossenschaft. Sie wird alle fünf Jahre neu gewählt und besteht aus mindestens 50 von den Mitgliedern der Genossenschaft gewählten Vertreterinnen und Vertreter, die ihr Amt im Gesamtinteresse der Genossenschaft und ihrer Mitglieder ausüben. In der jährlichen Versammlung hat jede Vertreterin und jeder Vertreter ein Rede-, Antrags-, Vorschlags-, Auskunfts- und Stimmrecht. Gemeinsam entscheiden sie vor allem über Satzungsänderungen, die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Bilanzgewinns sowie die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat. Sie wählen zudem die Mitglieder des Aufsichtsrats, der seinerseits das Kontrollorgan des Vorstands bildet. Auf je angefangene 170 Mitglieder in einem Wahlbezirk wird eine Vertreterin bzw. ein Vertreter gewählt.

Wer wählt die Vertreterinnen und Vertreter?
Jedes Mitglied hat bei der Vertreterwahl eine Stimme. Das Mitglied kann sein Stimmrecht persönlich ausüben oder schriftlich Stimmvollmacht erteilen. Bevollmächtigte können nur Mitglieder der Genossenschaft oder Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern oder volljährige Kinder des Mitglieds sein und dürfen nicht mehr als zwei Mitglieder vertreten.

Wie werde ich Vertreterin bzw. Vertreter?
Der Wahlvorstand und jedes Mitglied der Heimkehr können Kandidaten vorschlagen – einschließlich sich selbst. Der Vorschlag muss den Namen, Vornamen und die Anschrift des vorgeschlagenen Mitglieds enthalten. Dem Vorschlag ist zudem eine Erklärung der bzw. des Vorgeschlagenen beizufügen, dass er mit seiner Benennung einverstanden ist. Vorschläge können postalisch z.Hd. U. Litwin an Wohnungsgenossenschaft Heimkehr eG, Hildesheimer Str. 89 in 30169 Hannover, per E-Mail an vertreterwahl@heimkehr-hannover.de oder über das obenstehende Formular übermittelt werden.

Kontakt

0511 98096-0

service@heimkehr-hannover.de

Adresse

Heimkehr
Wohnungsgenossenschaft eG
Hildesheimer Str. 89
30169 Hannover

Öffnungszeiten

Montag 08 – 16 Uhr
Dienstag 08 – 18 Uhr
Mittwoch 08 – 14 Uhr
Donnerstag 08 – 17 Uhr
Freitag 08 – 13 Uhr

Kassenstunden Sparabteilung

Mo. – Fr. 09 – 12 Uhr
Dienstag 14 – 18 Uhr
Donnerstag 14 – 17 Uhr
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