Jede und jeder, die/der Mitglied bei der Heimkehr ist, kann die Produkte der Sparabteilung nutzen.
Sie haben Fragen, wir die Antworten!
An dieser Stelle haben wir einige der am häufigsten gestellten Fragen direkt für Sie beantwortet. Sollten Sie Ihre Antwort nicht finden, zögern Sie nicht und nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Ja, die Eröffnung eines Sparkontos ist unabhängig vom Abschluss eines Dauernutzungsvertrages.
Lassen Sie uns einfach Ihr Sparbuch mit Angabe Ihrer Bankverbindung und ihrer Unterschrift zukommen.
Sparbücher und Sparurkunden werden bei der Heimkehr als Loseblatt-Sammlungen geführt. Ihr Sparbuchhefter stellt deshalb mit allen Auszügen zusammen das Sparbuch oder die Sparurkunde dar.
Nein, wir sind eine regional tätige Genossenschaft. Für den Abschluss eines Sparvertrages ist das persönliche Erscheinen in unserer Sparabteilung zwingend erforderlich.
Für den Sparvertrag benötigen wir für die gesetzlich vorgeschriebene Legitimation Ihren gültigen Personalausweis und Ihre 11-stellige Steuer-Identifikationsnummer. Bei Minderjährigen neben der Steuer-ID die Geburtsurkunde, sowie die Legitimation beider Erziehungsberechtigter und deren 11-stellige Steuer-ID.
Das Freistellungsvolumen von 1000,00 € (für Ledige) oder 2000,00 € (für Verheiratete) kann auf alle Banken, bei denen Zinserträge anfallen, aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass die Summe aller Freistellungsaufträge zusammen nicht mehr als 1000,00 € oder 2000,00 € beträgt. Die Aufteilung kann frei gewählt werden. Nur von dem Teil der Zinsen und Dividenden, der den Freistellungsauftrag übersteigt, wird automatisch Abgeltungs-Steuer, Solidaritätszuschlag und ggfs. Kirchensteuer an das Finanzamt abgeführt. Bitte immer alle Angaben wie persönliche Daten oder die Höhe der Freistellung angeben – und ganz wichtig: Steuer-ID und Unterschrift!