Zukunft gemeinsam gestalten
Genossenschaft lebt vom Mitmachen. Eines ihrer Prinzipien ist die demokratische Selbstverwaltung. Unsere Mitglieder wählen alle fünf Jahre Vertreterinnen und Vertreter, die sich auf der Vertreterversammlung für ihre Interessen einsetzen.
Als Mitglied der Heimkehr sind Sie zugleich Miteigentümerin und Miteigentümer der Genossenschaft und haben daher auch ein Recht auf Mitbestimmung. Wir möchten Sie einladen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Geben Sie Ihre Stimme ab und gestalten Sie die Zukunft der Heimkehr aktiv mit! Die Wahl findet am 25. März 2026 statt.
„Als Vertreter kann ich die Genossenschaft aktiv mitgestalten“
Vertreterin und Vertreter zu sein bedeutet, soziales Engagement genossenschaftlich zu leben. Der Zeitaufwand dafür ist überschaubar. Wir haben uns mit Rainer Zinn getroffen, um den Vertreter nach seinen Aufgaben und Erfahrungen zu fragen.

Ihr Wahlbezirk
Unsere Mitglieder sind verschiedenen Wahlbezirken zugeteilt. Jeder dieser Bezirke entsendet eigene Vertreterinnen und Vertreter, die die Interessen der Mitglieder in der Vertreterversammlung vertreten. Jede Vertreterin und jeder Vertreter wird dem Wahlbezirk zugeordnet, in dem sich ihre bzw. seine Wohnung befindet. Hat ein Mitglied seinen Wohnsitz im Ausland oder beginnt der PLZ-Bereich nicht mit der Ziffer 30, wird es automatisch dem Wahlbezirk 3 zugeteilt. Anhand der Übersichtskarte können Sie erkennen, welchem Wahlbezirk Ihr Wohnort zugeordnet ist und in welchem Gebiet eine Kandidatur für Sie möglich ist.
Bild in voller Größe ansehenAntworten auf häufige Fragen
Die Vertreterversammlung ist so etwas wie das „Parlament“ der Heimkehr und damit ihr wichtigstes Willensbildungs- und Entscheidungsorgan. Die wichtigsten Fakten zur Vertreterwahl haben wir hier für Sie zusammengefasst.