05.04.2022
Corona-Regelungen bei der Heimkehr bleiben bestehen
Ab dem 2. April entfallen bundesweit viele Corona-Regelungen. Die Heimkehr hat sich jedoch dazu entschlossen, die bisher geltenden Regelungen in entschärfter Form beizubehalten. Daher gilt ab dem 3. April in der Zentrale und den Servicepunkten der Heimkehr weiterhin die Maskenpflicht sowie zusätzlich die 3G-Regel. Empfohlen ist das Tragen von FFP2-Masken, medizinische Masken sind jedoch auch ausreichend. Die Einschränkungen gelten bis auf Weiteres bis einschließlich 22. April.