29.01.2024
Wichtiger Hinweis zum Kabel-TV-Empfang
Als Mieterinnen und Mieter in unserer Genossenschaft konnten Sie jahrelang vom sogenannten Nebenkostenprivileg profitieren. Dieses Privileg besteht darin, dass Sie aufgrund unseres Rahmenvertrages mit htp in Ihren Wohnungen ganz einfach Kabel-TV empfangen können. Der vorhandene Kabelanschluss wird ohnehin bereitgestellt und die damit verbundenen Kosten werden automatisch über die Betriebskosten verrechnet. Es musste sich dementsprechend nicht selbst um Vertragsangelegenheiten gekümmert werden. Ab Juli dieses Jahres fällt diesen Nebenkostenprivileg jedoch weg, da es vom Gesetzgeber aufgehoben wurde. Ab diesem Zeitpunkt dürfen wir als Genossenschaft die Kosten für Ihren Anschluss nicht mehr über die Betriebskosten abrechnen.
Nach sorgfältiger Abwägung der möglichen Alternativen entschlossen wir uns letztendlich dazu, Ihnen als Mieterinnen und Mieter die Wahl zu überlassen, ob und von welchem Anbieter Sie ab Juli Kabel-TV beziehen möchten. Wenn Sie ab Juli allerdings kein Kabel-TV mehr empfangen möchten, müssen Sie nichts weiter tun. Ihr Kabel-TV-Empfang wird einfach abgeschaltet und es entstehen keine weiteren Kosten. Wollen Sie aber weiterhin Kabel-TV empfangen, müssen Sie mit einem der drei Anbieter, htp, vodafone oder antec, einen Vertrag abschließen. Hierfür kommen wir allerdings in der nächsten Zeit noch einmal mit detaillierteren Informationen auf Sie zu!