Ursprünglich sollte der Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten auf 8 % begrenzt werden. Das kritisiert der GdW und weist daraufhin, dass eine solche Regelung gerade diejenigen getroffen hätte, die bewusst mit niedrigen Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gearbeitet hätten. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Grenze in Höhe von 11% erscheint vor diesem Hintergrund zwar moderater, bedeutet aber gleichzeitig eine weitere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit. Angesichts steigender Instandhaltungskosten ist das für notwendige Investitionen in den Klimaschutz oder dem altersgerechten Umbau kontraproduktiv. Da die Begrenzung auf 11% nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten soll, ist eine korrespondierende Regelung zur Mietpreisbremse nötig, mit der das Grundproblem – der fehlende Wohnraum – fokussiert wird.