Vertreterkommunikation

EINSCHÄTZUNGEN DER ERGEBNISSE DES KOALITIONSVERTRAGS

Liebe Mitglieder,

im Folgenden haben wir ausgewählte Punkte aus der vom GdW vorgenommenen Bewertung des Koalitionsvertrags für Sie zusammengefasst. Die gesamte Bewertung bezieht sich auf den am 24. November erschienenen Koalitionsvertrag der Ampel.

Mietrechtliche Vorstellungen

Deckelung der Mieten im Bestand
Der Koalitionsvertrag sieht vor, Mieterhöhungen künftig stärker zu deckeln. In angespannten Wohnungsmärkten soll der Mietanstieg von 15% auf 11% über drei Jahre begrenzt werden. 

Ursprünglich sollte der Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten auf 8 % begrenzt werden. Das kritisiert der GdW und weist daraufhin, dass eine solche Regelung gerade diejenigen getroffen hätte, die bewusst mit niedrigen Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gearbeitet hätten. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Grenze in Höhe von 11% erscheint vor diesem Hintergrund zwar moderater, bedeutet aber gleichzeitig eine weitere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit. Angesichts steigender Instandhaltungskosten ist das für notwendige Investitionen in den Klimaschutz oder dem altersgerechten Umbau kontraproduktiv. Da die Begrenzung auf 11% nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten soll, ist eine korrespondierende Regelung zur Mietpreisbremse nötig, mit der das Grundproblem – der fehlende Wohnraum – fokussiert wird.

Verlängerung der Mietpreisbremse
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Mietpreisbremse bis zum Jahr 2029 zu verlängern.

Der GdW lehnt diese Verlängerung ab. Ursprünglich sollte die im Jahr 2015 eingeführte Regelung auf fünf Jahre begrenzt werden. Die Mietpreisbremse bleibt ein Eingriff in die Vertragsfreiheit sowie in das Eigentumsrecht: Daher sieht die Regelung zur Mietpreisbremse auch vor, dass sich aus der Begründung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte ergeben muss, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen wird, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Diese Maßnahmen müssen evaluiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gerade dort braucht es also eine klare Koppelung der Kappungsgrenzengebiete sowohl mit einer Verpflichtung der Länder für eine höhere Wohnungsbauförderung als auch einer Verpflichtung der Kommunen, mehr bezahlbares Bauland zu schaffen.

Mietspiegel
Qualifizierte Mietspiegel sollen gestärkt, verbreitert und rechtssicher ausgestaltet werden. Für Kommunen ab 100.000 Einwohnern sollen diese Mitspiegel verpflichtend eingeführt werden. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der vergangenen sieben Jahre herangezogen werden.

Am Ende der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Diese führt bereits zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz beim Mietspiegel und wird zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. Daher scheint eine erneute Änderung nicht notwendig. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraum von sechs auf sieben Jahre erscheint vor dem Hintergrund viel weitgehenderer Forderungen moderat. Allerdings wurde erst im Jahr 2020 der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert. Die erneute Verlängerung führt zu einer weiteren, dennoch sehr geringen Dämpfung der Mieten.

Wohngeld und Heizkostenzuschuss
Das Wohngeld soll gestärkt und um eine Klimakomponente ergänzt werden. Nach dem Koalitionsvertrag soll es auch einen einmaligen Heizkostenzuschuss für einkommensschwache Familien geben. Grund dafür sind die steigenden Energiekosten in diesem Winter.

Bei einem einmaligen Heizkostenzuschuss, wie diesem, darf es auf lange Sicht nicht bleiben. Es ist richtig und ein großer Erfolg, dass nun die langjährige Forderung des GdW nach einer Klimakomponente beim Wohngeld umgesetzt wird.

Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen
Die Koalition möchte für mehr Transparenz bei den Nebenkostenabrechnungen sorgen. Die novellierte Heizkostenverordnung ist am 1. Dezember 2021 in Kraft getreten.

Das unterstützt der GdW.

Klimaschutz-Rechtliche Vorschläge

Klimaschutzgesetz
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass noch im Jahr 2022 das Klimaschutzgesetz konsequent weiterentwickelt und mit allen notwendigen Gesetzen, Verordnungen und Maßnahmen auf den Weg gebracht werden soll. 

Die Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes unterstützt der GdW. Allerdings eignen sich in Sektoren mit langfristigen Investitionsnotwendigkeiten- und strategien keine Sofortprogramme. Zusätzliche kurzfristige CO2-Minderungen im Sinne eines Sofortprogrammes sind weder über energetische Modernisierung noch über Heizungsaustausch und erneuerbare Energien erreichbar, sondern nur über organisatorische und geringinvestive Maßnahmen.

Erneuerbare Energien
Der dezentrale Ausbau der Erneuerbaren Energien soll gestärkt werden. Alle geeigneten Dachflächen sollen künftig für Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Bürokratische Hürden sollen abgebaut und Wege eröffnet werden, um private Bauherren finanziell und administrativ nicht zu überfordern. 

Der GdW begrüßt das Bekenntnis zu dezentralen erneuerbaren Energien sehr. Ohne Nutzung der Vor-Ort-Potenziale zur Dekarbonisierung sind die Klimaziele nicht erreichbar. Eine Solarpflicht kann dies allerdings nicht lösen, wenn nicht gleichzeitig eine einfache und wirtschaftliche Vor-Ort-Nutzung des Stromes ermöglicht wird und wenn die Anlagen nicht für diejenigen, die sie installieren, positiv angerechnet werden.

CO2-Preis
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass eine faire Teilung des zusätzlich zu den Heizkosten zu zahlenden CO2-Preis zwischen den Vermieterinnen und Vermietern einerseits und den Mieterinnen und Mietern andererseits erreicht werden soll. Zum 1. Juni 2022 soll ein Stufenmodell nach Gebäudeenergieklassen eingeführt werden, dass die Umlage des CO2-Preises nach BEHG regelt. Sollte dies zeitlich nicht gelingen, werden die erhöhten Kosten durch den CO2-Preis ab dem 1. Juni 2022 zwischen Vermieterinnen und Vermieter sowie Mieterinnen und Mieter geteilt.

Dieser Vorschlag zur fairen Teilung des CO2-Preises stammt ursprünglich vom GdW und wird daher begrüßt. Entscheidend ist, dass die Gebäudeklassen wie im GEG sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch zulassen.

Ambitionsniveau der Wasserstoffproduktion
Aus dem Koalitionsvertrag geht vor, dass Deutschland bis 2030 Leitmarkt für Wasserstofftechnologien werden und dafür ein ambitioniertes Update der nationalen Wasserstoffstrategie erarbeiten möchte. Dazu soll die Produktion von grünem Wasserstoff gefördert werden.

Der GdW unterstützt diese Bestrebungen. Zusammen mit der Anhebung der Elektrolyse-Kapazität auf 10 GW sowie der Priorisierung heimischer Produktion wird das gesteigerte Ambitionsniveau der Koalition in diesem Bereich deutlich.

Finanzierung von Wasserstoffprojekten
Die staatliche Förderbank KfW soll stärker als Innovations- und Investitionsagentur sowie als Co-Wagniskapitalgeber wirken, insbesondere für Wasserstoff. 

Der GdW steht diesem Punkt positiv gestimmt gegenüber. Er erhofft sich hiervon einen Schub für den Einsatz dieser Technologien im Wohngebäudebereich.

Gasnetze und Ertüchtigung
Der Koalitionsvertrag sieht vor, die Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine schnellere Planung und Realisierung von Strom- und Wasserstoffnetzen zu beschleunigen. Bis Mitte 2023 soll eine „Roadmap Systemstabilität“ vorliegen. Verteilnetze sollen modernisiert und digitalisiert werden, unter anderem durch eine vorausschauende Planung und mehr Steuerbarkeit.

Diese Ambition begrüßt der GdW. Die „Roadmap Systemstabilität“ kann entscheidend zur Weiterentwicklung der Sektor-Koppelung beitragen.

Gaskraftwerke und Wärmenetze
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass sich für eine flächendeckende kommunale Wärmeplanung und den Ausbau der Wärmenetze eingesetzt werden soll. Es wird ein sehr hoher Anteil an erneuerbaren Energien bei der Wärme angestrebt und bis 2030 soll 50% der Wärme klimaneutral erzeugt werden. 

Der GdW begrüßt den Ausbau der Wärmenetze und die Ambition, diese zu 50% mit klimaneutraler Wärme zu versorgen.

Steuer-und unternehmensrechtliche Änderungen & Allgemeine Förderlandschaft

Ausbau Photovoltaik-Anlagen
Alle geeigneten Dachflächen sollen zukünftig für die Solarenergie genutzt werden. Bei gewerblichen Neubauten soll das verpflichtend, bei privaten Neubauten soll es die Regel werden. Das Ziel für den Ausbau der Photovoltaik sind ca. 200 GW bis 2030. 

Nach Einschätzung des GdW ist der Ausbau der Nutzung von Solarenergie zwingend nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Hierfür ist jedoch wesentlich, auch weiterhin bestehende steuerliche Hemmnisse für Wohnungsunternehmen im Bereich Mieterstrom und E-Mobilität abzubauen und eine dauerhafte Lösung herbeizuführen.

Wohnungspolitik & Stadtentwicklung

Bauen und Wohnen
Das Bauen und Wohnen der Zukunft soll bezahlbar, klimaneutral, nachhaltig, barrierearm, innovativ und mit lebendigen öffentlichen Räumen gestaltet werden.

Das begrüßt der GdW natürlich. Mit diesem Ansatz ist jedoch zwingend der Ausgleich widerstrebender Einzelziele verbunden, der auch das Zurücknehmen von maximalen Forderungen bei den Einzelzielen erfordert. Dieser Ausgleich sollte stärker in die politische Arbeit einfließen.

Unterstützung von Carsharing
Digitale Mobilitätsdienste, innovative Mobilitätslösungen und Carsharing sollen unterstützt werden und in eine langfristige Strategie für autonomes und vernetztes Fahren öffentlicher Verkehre einbezogen werden. 

Der GdW steht der Unterstützung des Carsharings positiv gestimmt gegenüber. Die Förderung ist deshalb wichtig, da bei Neubauvorhaben eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels oft nur ein Mobilitätskonzept mit integriertem Carsharing-Angebot erreicht werden kann.

Städtebauförderung
Im Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass die Städtebauförderung dauerhaft gesichert werden und erhöht werden soll.

Flächenverbrauch
IIm Koalitionsvertrag ist festgehalten, dass das Nachhaltigkeitsziel der Bundesrepublik beim Flächenverbrauch mit konkreten Maßnahmen hinterlegt wird. Die Regelung des § 13b BauGB wird nicht verlängert.

Der GdW unterstützt das Ziel des Koalitionsvertrags, mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Flächenressourcen sparsam umzugehen. Dann muss allerdings prioritär alles getan werden, um dadurch fehlende Flächen innerstädtisch zu realisieren. Der GdW würde es begrüßen, wenn bei der Hinterlegung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung auch ein demografischer Faktor berücksichtigt wird. Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und den Flächenverbrauch zu reduzieren, hält der GdW das Auslaufen des § 13b BauGB und der damit verbundenen möglichen Beschleunigung von Verfahren im Außenbereich 1 ha nicht für das richtige Mittel. Es sollte Aufgabe der Regionalplanung sein, Bauvorhaben unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Besonderheiten zu bewerten und gegebenenfalls zu beschränken.

Smart-Home und Digitalisierung

Digitalisierung und Vereinfachung
Durch serielles Bauen, Digitalisierung, Entbürokratisierung und Standardisierung sollen die Kosten für den Wohnungsbau gesenkt werden. Modulares und serielles Bauen und Sanieren soll durch Typengenehmigungen beschleunigt werden. Prozesse der Normung und Standardisierung werden dann so angepasst, dass Bauen günstiger wird. 

 

Der GdW begrüßt ausdrücklich diese Bestrebungen die tradierten Prozesse beim Planen und Bauen zu entschlacken, zu digitalisieren, entschleunigen und durch Standardisierung zu vereinfachen sowie Kostensenkungen zu bewirken.

E-Ladestationen und Elektromobilität
Rahmenbedingungen und Fördermaßnahmen sollen so ausgerichtet werden, dass Deutschland Leitmarkt für Elektromobilität mit mindestens 15 Millionen Elektro-Pkw im Jahr 2030 ist.

Prinzipiell begrüßt der GdW die Bestrebungen der Koalition, die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Es ist wichtig, die Schaffung von Ladeinfrastrukturen im Mehrfamilienhausbereich neben den öffentlichen Lademöglichkeiten zu unterstützen. Hierfür sind gesonderte Förderprogramme für den Mehrfamilienhausbereich notwendig. 

Lebensverhältnisse in Stadt und Land

Periodischer Gleichwertigkeitsbericht
Alle Bundesförderprogramme sollen regelmäßig evaluiert und auf ihre räumliche Wirkung mit einheitlichen Datenstandards überprüft werden. Die Ergebnisse werden dann in einem periodischen Gleichwertigkeitsbericht veröffentlicht und die Fortschritte bezüglich gleichwertiger Lebensverhältnisse transparent gemacht. 

Der GdW begrüßt ausdrücklich, die Einführung eines Monitorings der Bundesförderprogramme und ihren Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die regelmäßige Berichterstattung.

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