Ursprünglich sollte der Mietanstieg in angespannten Wohnungsmärkten auf 8 % begrenzt werden. Das kritisiert der GdW und weist daraufhin, dass eine solche Regelung gerade diejenigen getroffen hätte, die bewusst mit niedrigen Mieten unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gearbeitet hätten. Die im Koalitionsvertrag festgelegte Grenze in Höhe von 11% erscheint vor diesem Hintergrund zwar moderater, bedeutet aber gleichzeitig eine weitere Begrenzung der Mieterhöhungsmöglichkeit. Angesichts steigender Instandhaltungskosten ist das für notwendige Investitionen in den Klimaschutz oder dem altersgerechten Umbau kontraproduktiv. Da die Begrenzung auf 11% nur in angespannten Wohnungsmärkten gelten soll, ist eine korrespondierende Regelung zur Mietpreisbremse nötig, mit der das Grundproblem – der fehlende Wohnraum – fokussiert wird.
Liebe Mitglieder,
im Folgenden haben wir ausgewählte Punkte aus der vom GdW vorgenommenen Bewertung des Koalitionsvertrags für Sie zusammengefasst. Die gesamte Bewertung bezieht sich auf den am 24. November erschienenen Koalitionsvertrag der Ampel.
Mietrechtliche Vorstellungen
Der GdW lehnt diese Verlängerung ab. Ursprünglich sollte die im Jahr 2015 eingeführte Regelung auf fünf Jahre begrenzt werden. Die Mietpreisbremse bleibt ein Eingriff in die Vertragsfreiheit sowie in das Eigentumsrecht: Daher sieht die Regelung zur Mietpreisbremse auch vor, dass sich aus der Begründung der Länder zur Bestimmung angespannter Wohnungsmärkte ergeben muss, welche Maßnahmen die Landesregierung ergreifen wird, um den angespannten Wohnungsmarkt zu entlasten. Diese Maßnahmen müssen evaluiert und auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Gerade dort braucht es also eine klare Koppelung der Kappungsgrenzengebiete sowohl mit einer Verpflichtung der Länder für eine höhere Wohnungsbauförderung als auch einer Verpflichtung der Kommunen, mehr bezahlbares Bauland zu schaffen.
Am Ende der vergangenen Legislaturperiode wurde eine Reform des Mietspiegelrechts beschlossen. Diese führt bereits zu mehr Rechtssicherheit und Akzeptanz beim Mietspiegel und wird zum 01. Juli 2022 in Kraft treten. Daher scheint eine erneute Änderung nicht notwendig. Die Verlängerung des Betrachtungszeitraum von sechs auf sieben Jahre erscheint vor dem Hintergrund viel weitgehenderer Forderungen moderat. Allerdings wurde erst im Jahr 2020 der Betrachtungszeitraum von vier auf sechs Jahre verlängert. Die erneute Verlängerung führt zu einer weiteren, dennoch sehr geringen Dämpfung der Mieten.
Bei einem einmaligen Heizkostenzuschuss, wie diesem, darf es auf lange Sicht nicht bleiben. Es ist richtig und ein großer Erfolg, dass nun die langjährige Forderung des GdW nach einer Klimakomponente beim Wohngeld umgesetzt wird.
Das unterstützt der GdW.
Klimaschutz-Rechtliche Vorschläge
Die Weiterentwicklung des Klimaschutzgesetzes unterstützt der GdW. Allerdings eignen sich in Sektoren mit langfristigen Investitionsnotwendigkeiten- und strategien keine Sofortprogramme. Zusätzliche kurzfristige CO2-Minderungen im Sinne eines Sofortprogrammes sind weder über energetische Modernisierung noch über Heizungsaustausch und erneuerbare Energien erreichbar, sondern nur über organisatorische und geringinvestive Maßnahmen.
Der GdW begrüßt das Bekenntnis zu dezentralen erneuerbaren Energien sehr. Ohne Nutzung der Vor-Ort-Potenziale zur Dekarbonisierung sind die Klimaziele nicht erreichbar. Eine Solarpflicht kann dies allerdings nicht lösen, wenn nicht gleichzeitig eine einfache und wirtschaftliche Vor-Ort-Nutzung des Stromes ermöglicht wird und wenn die Anlagen nicht für diejenigen, die sie installieren, positiv angerechnet werden.
Dieser Vorschlag zur fairen Teilung des CO2-Preises stammt ursprünglich vom GdW und wird daher begrüßt. Entscheidend ist, dass die Gebäudeklassen wie im GEG sowohl den Energiebedarf als auch den Energieverbrauch zulassen.
Der GdW unterstützt diese Bestrebungen. Zusammen mit der Anhebung der Elektrolyse-Kapazität auf 10 GW sowie der Priorisierung heimischer Produktion wird das gesteigerte Ambitionsniveau der Koalition in diesem Bereich deutlich.
Der GdW steht diesem Punkt positiv gestimmt gegenüber. Er erhofft sich hiervon einen Schub für den Einsatz dieser Technologien im Wohngebäudebereich.
Diese Ambition begrüßt der GdW. Die „Roadmap Systemstabilität“ kann entscheidend zur Weiterentwicklung der Sektor-Koppelung beitragen.
Der GdW begrüßt den Ausbau der Wärmenetze und die Ambition, diese zu 50% mit klimaneutraler Wärme zu versorgen.
Steuer-und unternehmensrechtliche Änderungen & Allgemeine Förderlandschaft
Nach Einschätzung des GdW ist der Ausbau der Nutzung von Solarenergie zwingend nötig, um die Klimaziele zu erreichen. Hierfür ist jedoch wesentlich, auch weiterhin bestehende steuerliche Hemmnisse für Wohnungsunternehmen im Bereich Mieterstrom und E-Mobilität abzubauen und eine dauerhafte Lösung herbeizuführen.
Wohnungspolitik & Stadtentwicklung
Das begrüßt der GdW natürlich. Mit diesem Ansatz ist jedoch zwingend der Ausgleich widerstrebender Einzelziele verbunden, der auch das Zurücknehmen von maximalen Forderungen bei den Einzelzielen erfordert. Dieser Ausgleich sollte stärker in die politische Arbeit einfließen.
Der GdW steht der Unterstützung des Carsharings positiv gestimmt gegenüber. Die Förderung ist deshalb wichtig, da bei Neubauvorhaben eine Reduzierung des Stellplatzschlüssels oft nur ein Mobilitätskonzept mit integriertem Carsharing-Angebot erreicht werden kann.
Der GdW unterstützt das Ziel des Koalitionsvertrags, mit den begrenzt zur Verfügung stehenden Flächenressourcen sparsam umzugehen. Dann muss allerdings prioritär alles getan werden, um dadurch fehlende Flächen innerstädtisch zu realisieren. Der GdW würde es begrüßen, wenn bei der Hinterlegung konkreter Maßnahmen zur Zielerreichung auch ein demografischer Faktor berücksichtigt wird. Um die Nachhaltigkeitsziele zu erreichen und den Flächenverbrauch zu reduzieren, hält der GdW das Auslaufen des § 13b BauGB und der damit verbundenen möglichen Beschleunigung von Verfahren im Außenbereich 1 ha nicht für das richtige Mittel. Es sollte Aufgabe der Regionalplanung sein, Bauvorhaben unter Berücksichtigung der lokalen und regionalen Besonderheiten zu bewerten und gegebenenfalls zu beschränken.
Smart-Home und Digitalisierung
Der GdW begrüßt ausdrücklich diese Bestrebungen die tradierten Prozesse beim Planen und Bauen zu entschlacken, zu digitalisieren, entschleunigen und durch Standardisierung zu vereinfachen sowie Kostensenkungen zu bewirken.
Prinzipiell begrüßt der GdW die Bestrebungen der Koalition, die Elektromobilität in Deutschland voranzutreiben. Es ist wichtig, die Schaffung von Ladeinfrastrukturen im Mehrfamilienhausbereich neben den öffentlichen Lademöglichkeiten zu unterstützen. Hierfür sind gesonderte Förderprogramme für den Mehrfamilienhausbereich notwendig.
Lebensverhältnisse in Stadt und Land
Der GdW begrüßt ausdrücklich, die Einführung eines Monitorings der Bundesförderprogramme und ihren Beitrag zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sowie die regelmäßige Berichterstattung.