09.11.2020

Wichtiges im Umgang mit Rauchmeldern

Was tun, wenn der Rauchmelder beim Nachbarn anspringt und der Nachbar nicht da ist? Grundsätzlich sollte man bei einem piependen Rauchmelder immer von einem echten Alarm ausgehen. Sollten Sie an der Wohnungstür Ihres Nachbarn einen Rauchgeruch oder sogar Rauchaustritt feststellen, ist in jedem Fall die Feuerwehr (112) zu rufen. Falls der Rauchwarnmelder bereits einige Zeit bei den Nachbarn piept und Sie von außen keinen Rauchgeruch oder Rauchaustritt feststellen können, melden Sie dies bitte ebenfalls bei der Feuerwehr. Sollte der Rauchwarnmelder jedoch einen Fehlalarm ausgelöst haben und die Feuerwehr die Tür öffnen müssen, werden die Kosten für den Feuerwehreinsatz nicht von Ihnen als Mieter getragen.

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